Produkt zum Begriff Witwenrente:
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Witwenrente 2025 I Rentenratgeber und Finanzplaner für Witwen & Hinterbliebene I Kleine Witwenrente I Große Witwenrente I Hinterbliebenenrente I Berechnung Witwenrente I Witwenrente neues Recht
Warum der Ratgeber richtig für dich ist:
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Der Autokauf (Reinking, Kurt~Eggert, Christoph)
Der Autokauf , Die Neuauflage dieses vor mehr als 40 Jahren erstmals erschienenen Klassikers bringt in puncto Rechtsprechung Kauf- und Leasingteil in gewohnter Art und Weise auf den neuesten Stand. Dabei richten die Autoren ihren Blick in erster Linie auf das Zivilrecht, ohne dabei angrenzende Rechtsgebiete, wie z.B. Steuerrecht aus dem Auge zu verlieren. NEU in der 15. Auflage: Schwerpunkt der Neuauflage ist die umfangreiche Darstellung der Konsequenzen der Schuldrechtsreform 2022 auf das Autokaufrecht. Das neue Kaufrecht, das ab dem 1.1.2022 gilt, beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen für die Kfz-Branche. Insbesondere der Gebrauchtwagenverkauf unterliegt künftig einigen Formvorschriften, die neu und daher besonders beachtenswert sind. Eine wesentliche Neuerung ist der veränderte Mangelbegriff. Bedeutsam sind aber auch die neuen Pflichten beim Verkauf einer sogenannten »Ware mit digitalen Elementen«, zu der das Auto zweifellos zählt. Diesem Thema ist ein ein eigenes neues Kapitel gewidmet. Wegweisende BGH-Entscheidungen und aktuelle OLG-Judikatur Technische Entwicklungen und deren haftungsrechtliche Konsequenzen: automatisierte Fahrzeuge, Elektroautos Umsetzung von EU-Vorgaben insbesondere im Gewährleistungsrecht Dr. Thomas Almeroth und Prof. Dr. Michael Jaensch sind Nachfolger des verstorbenen Dr. Christoph Eggert. Begründer: Dr. Kurt Reinking , Rechtsanwalt, Köln; Dr. Christoph Eggert , Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf a.D. † Autorinnen und Autoren: Dr. Thomas Almeroth , Geschäftsführer Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller, Bad Homburg; Eva Maria Hettwer , Rechtsanwältin, Hamburg; Prof. Dr. Michael Jaensch , Hochschullehrer Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 15. neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 202310, Produktform: Leinen, Autoren: Reinking, Kurt~Eggert, Christoph, Auflage: 24015, Auflage/Ausgabe: 15. neubearbeitete Auflage, Keyword: Auto; Autokauf; Kauf, Fachschema: Auto / Recht~Kauf - Käufer - Ratenkauf~Kaufvertrag~Vertrag / Kaufvertrag~Kaufrecht~Ordnungswidrigkeit~Strafrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Kaufrecht, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 1658, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verlag, Länge: 245, Breite: 186, Höhe: 75, Gewicht: 2304, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2675545, Vorgänger EAN: 9783472096009 9783804146495 9783804146600 9783804146570 9783804146501, Herkunftsland: POLEN (PL), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0250, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Wird Witwenrente angerechnet?
Witwenrente wird in der Regel auf andere Einkünfte angerechnet, insbesondere auf eigene Rentenansprüche oder Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Die genaue Anrechnung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der eigenen Rente oder des Einkommens. Es gibt Freibeträge, die bei der Anrechnung berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Witwenrente nicht komplett gekürzt wird. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Rentenversicherung oder einem Berater über die genauen Regelungen zur Anrechnung von Witwenrente zu informieren.
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Kann Witwenrente verfallen?
Kann Witwenrente verfallen? Die Witwenrente kann unter bestimmten Umständen verfallen, zum Beispiel wenn die Witwe wieder heiratet. In diesem Fall endet in der Regel der Anspruch auf die Witwenrente. Auch wenn die Witwe eine neue Partnerschaft eingeht, kann dies Auswirkungen auf die Witwenrente haben. Es ist daher wichtig, sich über die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur Witwenrente zu informieren, um möglichen Verfall zu vermeiden. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten und Risiken abzuwägen.
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Wann kleine Witwenrente?
Die kleine Witwenrente wird in der Regel an Witwen oder Witwer gezahlt, die nicht mehr erwerbstätig sind und keine große Witwenrente erhalten. Sie wird gewährt, wenn die verstorbene Person in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Zudem muss die Witwe oder der Witwer bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, um Anspruch auf die kleine Witwenrente zu haben. Die genauen Voraussetzungen können je nach individueller Situation variieren, daher ist es ratsam, sich bei der Rentenversicherung oder einem Sozialberater über die konkreten Bedingungen zu informieren.
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Wer bekommt eine Witwenrente?
Eine Witwenrente wird in der Regel an die Ehefrau oder den Ehemann eines verstorbenen Versicherten gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch bestanden hat und der verstorbene Partner in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Auch eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Ehe, dem eigenen Einkommen und eventuellen Rentenansprüchen des verstorbenen Partners. Es ist ratsam, sich bei der Rentenversicherung oder einem Berater über die genauen Voraussetzungen und Ansprüche auf eine Witwenrente zu informieren.
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Ist die Witwenrente steuerpflichtig?
Ist die Witwenrente steuerpflichtig? Die Besteuerung von Witwenrenten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der Rente und anderen Einkünften. Grundsätzlich sind Witwenrenten steuerpflichtig, jedoch gibt es Freibeträge und Sonderregelungen, die die steuerliche Belastung reduzieren können. Es ist empfehlenswert, sich von einem Steuerberater oder Finanzexperten beraten zu lassen, um die individuelle steuerliche Situation zu klären. Letztendlich entscheidet das Finanzamt über die Steuerpflicht der Witwenrente.
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Kann Witwenrente wieder aufleben?
Kann Witwenrente wieder aufleben, wenn die Voraussetzungen dafür erneut erfüllt sind? Dies könnte der Fall sein, wenn die Witwe nach dem Tod ihres Ehepartners wieder heiratet, die neue Ehe jedoch wieder endet. In diesem Fall könnte sie möglicherweise wieder Anspruch auf Witwenrente haben. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen und Regelungen des jeweiligen Rentensystems zu prüfen, um sicherzustellen, ob die Witwenrente wieder aufleben kann. Es empfiehlt sich, sich an die zuständige Rentenversicherung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden, um eine genaue Auskunft zu erhalten.
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Wann wird Witwenrente gestrichen?
Die Witwenrente wird in der Regel gestrichen, wenn die Witwe wieder heiratet. Durch die erneute Eheschließung entfällt der Anspruch auf die Witwenrente, da die neue Ehe als Versorgungsmöglichkeit angesehen wird. In einigen Fällen kann die Witwenrente auch wegfallen, wenn die Witwe eine neue Partnerschaft eingeht, die als eheähnlich eingestuft wird. Zudem endet die Witwenrente, wenn die Witwe verstirbt oder die Voraussetzungen für den Bezug der Rente nicht mehr erfüllt. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen und Voraussetzungen für die Witwenrente zu informieren, um mögliche Streichungen zu vermeiden.
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Kann Witwenrente gekürzt werden?
Kann Witwenrente gekürzt werden? Die Witwenrente kann unter bestimmten Umständen gekürzt werden, zum Beispiel wenn die Witwe wieder heiratet oder eine neue Partnerschaft eingeht. Auch Einkommen der Witwe oder andere Renten können sich auf die Höhe der Witwenrente auswirken. Es gibt jedoch gesetzliche Regelungen, die den Schutz vor zu großen Kürzungen der Witwenrente gewährleisten. Es ist daher ratsam, sich bei der Rentenversicherung oder einem Fachanwalt für Sozialrecht über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren.
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